Die Rahmenbedingungen für unternehmerischen Erfolg werden zu großen Teilen durch das Handels- und Gesellschaftsrecht bestimmt. Die Regelungen im Gesellschaftsrecht finden sich nicht in einem einzigen Gesetz, sondern vielmehr miteinander verzahnt im Bürgerlichen Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch und in einigen Sonderregelungen der verschiedenen Gesetze zu den Körperschaften.
Bereits bei der Gründung eines Unternehmens müssen eine Vielzahl von rechtlichen Weichen richtig gestellt werden. Angefangen bei der Wahl der Rechtsform, Struktur und Vertretung der Gesellschaft bis hin zur Lösung von Steuer- und Finanzierungsfragen eröffnet sich ein weites Feld gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Gute und klar verständliche gesellschaftsrechtliche Verträge können nur entwickelt werden, wenn die Vorstellungen des Mandanten und die wirtschaftlichen Zusammenhänge richtig erfasst sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Binder setzt ihr Verständnis für unternehmerische Entscheidungen für juristisch und ökonomisch sinnvolle Lösungen ein und erläutert Ihnen komplexe Zusammenhänge klar und verständlich.
Auch familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen können Teil von gesellschaftsrechtlicher Beratung sein. Durch ihr fachübergreifendes Wissen kann Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Binder gerade wenn es sich um familiengeführte Unternehmungen handelt, kompetent zur Seite stehen, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen.
Wenn Sie bereits unternehmerisch tätig sind, begleiten wir Sie und Ihre Gesellschafter gern mit unserem juristischen Know-how, beispielsweise in Gestaltungs- und Haftungsfragen, der Erstellung von Verträgen mit Kunden und Geschäftspartnern, bei der Gestaltung und Allgemeiner Geschäftsbedingungen und vielem mehr.
Meist ist es besser, auf eine außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten hinzuwirken. Dadurch können nicht nur Kostenrisiken minimiert werden, sondern es besteht auch die Chance, wichtige Geschäftskontakte zu erhalten, da sich die Parteien auch nach einem Konflikt noch immer auf Augenhöhe begegnen können.
Sollte aber dennoch einmal zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen gerichtliche Hilfe notwendig werden, vertreten und begleiten wir Sie gerne mit Zielstrebigkeit und hohem Engagement durch das gesamte Verfahren hinweg vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten bundesweit. In international gelagerten Fällen unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Vertretung vor Ort und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit den ausländischen Stellen.