Erbrecht

 

 

Nach einem Todesfall treten in den betroffenen Familien häufig erbrechtliche Konflikte auf, die nicht nur von wirtschaftlichen Interessen geprägt sind, sondern auch durch die emotionalen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander.

In diesen Konfliktfällen setzt die interessengerechte anwaltliche Beratung voraus, dass nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte Beachtung finden, sondern auch die besonderen zwischenmenschlichen Gesichtspunkte mit bedacht werden.

Um diesen Besonderheiten erbrechtlicher Mandate gerecht zu werden, arbeiten wir nicht nur die rechtlichen Fragestellungen im klassischen Sinne mit unseren Mandanten auf, sondern erörtern umfassend die familiären Hintergründe und die daraus resultierenden Konflikte, um die Bearbeitung des Falles auf die individuelle Situation der Mandanten abstimmen zu können.

 

Unsere rechtliche Arbeit besteht insbesondere aus:.

 

Vor dem Erbfall

  • Beratung im Zusammenhang mit Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Behindertentestamente
  • Planung von vorweggenommener Erbfolge (auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten)

 

Nach dem Erbfall

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften auch mit Teilungsversteigerungen
  • Nachlasssicherung
  • Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltungen
  • Abwicklung des Erbfalls